Bei Schweden als EU-Mitglied gestalten sich die Einfuhr- und Zollbestimmungen relativ überschaubar, dennoch sind ein paar Vorschriften zu beachten, damit es bei der Einreise nicht zu Problemen oder zusätzlichen Kosten kommt. Die Vorgaben betreffen in erster Linie die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren, die Mitnahme von Haustieren, mitgeführte Medikamente und Lebensmittel.
Alkohol und Zigaretten: Was darf mit nach Schweden?

Bei der Einreise nach Schweden gibt es keine strikten Vorschriften, nach denen beim Zoll gehandelt wird. Dennoch wird zwischen dem privaten Konsum und dem gewerblichen Handel unterschieden. Solange es für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist, gibt es eigentlich keine Probleme. Folgende Richtwerte können dabei als Orientierung dienen:
- Spirituosen (über 22 %): bis zu 10 Liter
- Starkwein / Aperitifs (15 % – 22 %): bis zu 20 Liter
- Wein (3,5 % – 15 %): bis zu 90 Liter
- Bier (über 3,5 %): bis zu 110 Liter
Wichtig: Hierbei handelt es sich um ungefähre Richtwerte, keine gesetzlichen Vorgaben. Jedoch müsste ihr als Reisende mindestens 20 Jahre alt sein, um Alkohol nach Schweden einführen zu dürfen.
Bei den Tabakwaren könnt ihr euch an folgenden Werten orientieren:
- Zigaretten: bis zu 800 Stück
- Zigarillos: bis zu 400 Stück
- Zigarren: bis zu 100 Stück
- Rauchtabak: bis zu 1 kg
Wichtig: Ein „Pooling“ innerhalb der Familie ist nicht erlaubt. Jeder Reisende muss seine Freimengen physisch selbst transportieren und die Altersgrenzen erfüllen. Die Altersgrenze bei Tabak liegt bei 18 Jahren.
Haustiere: Die Vorschriften für Hunde und Katzen
Die Mitnahme von Haustieren nach Schweden ist überhaupt kein Problem, allerdings achtet der schwedische Staat darauf, dass möglichst keine Krankheiten in das Land mitgebracht werden. Damit alles reibungslos funktioniert, achtet auf folgenden Vorschriften:
- Mikrochip-Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation.
- Gültige Tollwutimpfung (die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübergang zurückliegen).
- Blauer EU-Heimtierausweis, in dem alle Impfungen dokumentiert sind.
- Zoll-Anmeldung: Das Tier muss beim schwedischen Zoll angemeldet werden. Das geht am einfachsten vorab online auf der Website des Tullverket. Wer das erledigt hat, darf an der Grenze die grüne Spur nutzen, muss aber die Registrierungsnummer bereithalten.
Mitnahmen von Medikamenten nach Schweden
Was auf den ersten Blick recht bedenkenlos erscheint, kann aber bei der Einreise Probleme verursachen. Die klassischen Medikamente für den persönlichen Bedarf in Form von Kopfschmerztabletten, Nasensprays oder Heuschnupfen-Medikamente stellen kein Problem dar. In den Fokus geraten eher verschreibungspflichtige Medikamente, für die am besten ein Nachweis mitgeführt wird.
Noch komplizierter wird es bei Medikamenten, die unter Betäubungsmittel fallen. Dies können unter anderem starke Schmerzmittel, ADS-Medikamente, Beruhigungsmittel sein. Bei der Einreise aus einem Schengen-Land ist zwingend eine offizielle Schengen-Bescheinigung (vom Hausarzt ausgestellt und vom Gesundheitsamt beglaubigt) erforderlich. Die Mitnahmemenge ist meist auf maximal 30 Tage begrenzt.
Lebensmittel: Einreise aus einem EU-Land oder nicht?
Hier unterscheidet Schweden sehr stark. Bei einer Einreise aus einem EU-Land gestaltet sich alles relativ einfach, denn hier gibt es keine Vorgaben in Bezug auf die Lebensmittel. Sollte die Anreise über ein Drittland (Nicht-EU-Mitglied) erfolgen, ist die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten komplett verboten.
Bargeldgrenze: Vorsicht bei der Einreise
Die Bargeldgrenze ist zuletzt deutlich verstärkt in den Fokus gerückt, denn viele EU-Bürger erhalten in Schweden kein Konto mehr oder nur noch sehr schwer. Käufe gestalten sich deshalb etwas schwieriger. Hier ist zu beachten, dass Beträge ab einem Gegenwert von 10.000 € unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Strikte Verbote in Schweden: Drogen und Waffen
Weil es in Deutschland etwas toleranter gehandhabt wird, gehen viele Reisende davon aus, dass sogenannte „weiche“ Drogen oder CBD-Produkte auch in Schweden kein Problem darstellen. Hier herrscht allerdings eine absolute Null-Toleranz-Politik und die Einfuhr ist verboten.
Pfefferspray und Tränengas fallen in Schweden unter das Waffengesetz und sind strikt verboten. Springmesser, Schlagringe sowie Schuss- und Gaswaffen dürfen ohne vorherige behördliche Sondergenehmigung durch die schwedische Polizei keinesfalls eingeführt werden.
Bei den Einfuhr- und Zollbestimmungen gibt es kleine Abweichen und strengere Vorschriften. Deshalb ist bei der Einreise Vorsicht geboten, denn Unwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe.